Rendszerüzenet

Rechtstreit wegen Garantie

Die Assistentärztin Dr. Tóth wird auf einer Autofahrt von Klinik von einem anderen Auto in einen Unfall verwickelt. Sie erleidet einen Beinbruch und ist seitdem in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und hat wiederkehrende Schmerzen. In der Folge verklagt sie den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen hatte, auf Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 €. Die Haftpflichtversicherung nimmt dem Verursacher das Kostenrisiko ab, die Rechtsschutz-Versicherung schützt den Geschädigten eines Unfalles bei der Durchsetzung seiner Ansprüche. Rechtsschutz zahlt für Frau Dr. Tóth die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 2.000 €, damit sie den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann.