Rendszerüzenet

Kunstfehler

Bei einer Erstbehandlung einer sehr seltenen Krankheit erfolgt von Herrn Dr. Nagy zunächst eine falsche Diagnose und Behandlung. Hierdurch soll der Krankheitsverlauf erheblich verschlechtert worden sein. Der Patient zeigt Herrn Dr. Nagy wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Es wird ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet, dem sich der Patient als Nebenkläger anschließt. Im Berufungsverfahren wird festgestellt, dass Herrn Dr. Nagy kein Verschulden trifft. Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten von 12.000 € für Rechtsanwalt und Sachverständigengutachten.