Rendszerüzenet

Virus-Infektion

Bei einem Internist wird eine Virus-Infektion festgestellt, die er sich vermutlich bei der Behandlung eines infizierten Patienten zugezogen hat. Obwohl die Erkrankung noch nicht ausgebrochen ist, ist es für Herr Doktor aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr erlaubt, seine Praxis für Innere Medizin weiter zu betreiben. Herr Doktor erhält von seiner Versicherung eine BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro.